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Laser

engl. Abkürzung für Light amplification by stimulated emission of radiation [= Lichtverstärkung durch erzwungene(stimulierte) Emission von Strahlung]. Wurde physikalisch 1960 entdeckt (Rubin-Laser) und sehr schnell wegen seiner hohen monochromatischen Energie auf kleinem, begrenztem Raum in die Medizin eingeführt (Augenheilkunde, Dermatologie, Tumorchirurgie usw.). Auch in der Zahnheilkunde wird seit vielen Jahren mit Laserstrahlen experimentiert und zum ganz geringen Teil damit auch in der zahnärztlichen Praxis (einige 100 von 50 000 Zahnärzten in Deutschland) behandelt. Auffallend ist, daß in den letzten Jahren eine derartige Typenvielfalt (ca. 25 versch. Syteme) auf dem Markt ist, welche eine Orientierung erschwert; im Prinzip gibt es zwei versch. Systeme: Festkörperlaser (z.B. Erbium-YAG-Laser) und Gaslaser (z.B. Kohlendioxid-Laser). Da in Deutschland bisher eine indikationsbezogene Zulassung nicht nötig war - erst Mitte 1998 trat das MPG in Kraft -, und somit eine der in den USA zwingend vorgeschriebene FDA-Zertifizierung nicht erfolgte, sind teilweise Produkte auf dem Markt, welche wissenschaftliche seriösen Untersuchungen nicht standhalten oder zumindest eine fundierte Risikoanalyse aufweisen. Nach vorsichtiger Einschätzung des Verfassers scheint z.Zt. (Mitte'98) nur der Erbium-YAG-Laser in der Kariestherapie und bei der Fissurenversiegelung eine gewisse Effizienz aufzuweisen, zumindest laufen hier 'seriöse' Studien an der Universität Ulm. Ebenso sind z.Zt. in der klinischen Prüfung Lasersysteme für die zahnärztliche Chirurgie und Parodontolgie.
Besonders von Seiten der Patienten ist das Wort 'Laser' mit einer zahnärztlichen Wunderbehandlung verknüpft; vor allen Dingen hofft man, daß mittels Laserstrahlen der Karies schmerzfrei zu Leibe gerückt werden kann. Gerade dieser Wunschtraum ist bisher nicht eingetreten; die Ursachen liegen vornehmlich in der unterschiedlichen Zusammensetzung des Zahngewebes und einer lasertypbedingten lokalen Überhitzung - angeblich soll der Erbium-YAG-Laser diese Nachteile nicht aufweisen -, welche auch temperaturempfindliches gesundes Gewebe (z.B. den Zahnnerv) absterben läßt. Ebenso ist der Nutzen einer Fissurenversiegelung mit L. bisher wissenschaftlich nicht belegt. Gewisse Erfolge mit L. sind in letzter Zeit in der Zahnfleischchirurgie, Parodontologie, Endodontie, in der Früherkennung von Karies und bei der Nachbehandlung von infizierten Zahnwunden zu verzeichnen. Allerdings hat der L. bisher keine neuen Therapien in der ZHK ermöglicht; vielmehr sind mit den herkömmlichen Therapien häufig bessere und gefahrlosere Behandlungen möglich.
Als Unangenehm bei der Kariesbehandlung mittels Laser werden vom Behandler bzw. Patienten u.a. angeführt:

»  Abtragung von Zahngewebe nur mit Wasserspray; die Sichtverhältnisse werden dadurch verschlechtert.
»  schwierige Handhabung durch den großen Abstand (10-15 mm) zur Zahnoberfläche.
»  Geruch nach verbranntem Gewebe.
»  krachende Geräusche. Dies ist durch das Wirkungsprinzip bedingt: durch die Laserstrahlung wird das im Schmelz und Dentin enthaltene Wasser erhitzt und verdampft. Es entstehen 'mikroexplosionsartige' Absprengungen mit den entsprechenden Geräuschen.
»  die erzeugte Kavitätenoberfläche ist nicht so glatt, wie es als Basis für Füllungen oder Inlays notwendig wäre.
»  die Laseraustrittsöffnung verschmutzt leicht.
»  die Abtragungsrate ist gering im Vergleich zum Zeitaufwand. »  Schwierigkeiten bei dem schützenden Abdecken des benachbarten Weichgewebes (Zahnfleisch, Wangenschleimhaut, Gaumen), da der Laserstrahl durch viele Gewebe hindurchschneidet und an Metallen reflektiert wird.

Im Gegensatz zu den sensationslustigen Meldungen gewisser Medien gehen Experten davon aus, daß eine breite Anwendung der Laserbehandlung - besonders des 'Bohrens' - in der zahnärztlichen Praxis (noch) in weiter Ferne liegt; nicht zuletzt ist ein unverhältnismäßig hoher Preis (zwischen 80 u. 100 Tausend Mark pro Gerät) und juristisch nicht abgesicherte Behandlungsmethoden daran mitschuld. Siehe auch unter alternative Behandlungsmethoden.

 
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