Nutzenhinweise
Was sind Ihnen schöne und gesunde Zähne wert?
Wie Sie wissen, kosten die schönen Dinge des Lebens Geld – ob Urlaub, Mode, Freizeit oder Auto. Dazu gehören auch Gesundheit und Lebensqualität. Wir versuchen stets, für Sie eine optimale und individuelle Behandlung sicherzustellen. Um dafür die Voraussetzungen zu schaffen, investieren wir in fortschrittliche Dentaltechnologien und qualifizieren uns ständig weiter.
Der Gesetzgeber sieht für gesetzlich versicherte Patienten eine „notwendige, wirtschaftliche, ausreichende und zweckmäßige“ Behandlung vor. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für viele hochwertige, fortschrittliche und besonders wirkungsvolle Behandlungsmethoden nicht, obwohl solche Behandlungen auf lange Sicht oft die besseren und kostengünstigeren Alternativen sind.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass bestimmte Behandlungen nur mit Ihrer finanziellen Eigenbeteiligung durchgeführt werden können.
Wir zeigen Ihnen gerne die für Sie in Frage kommenden Behandlungsalternativen auf. Dann entscheiden Sie, welche Behandlung Sie wünschen.
Abrechnungsgesellschaft
Wir rechnen über eine Abrechnungsgesellschaft ab. Dadurch brauchen wir uns weniger um Verwaltung zu kümmern und haben mehr Zeit für Sie.
Im Normalfall besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Eigenanteile bequem in monatlichen Raten zu begleichen. So können Sie sich freier für Ihre Wunschbehandlung entscheiden.
Eigenanteil an Zahnersatzkosten steuerlich geltend machen
Bestimmte Aufwendungen für Ihre Gesundheit können - unter bestimmten Voraussetzungen - steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählt auch der Eigenanteil an den Zahnersatzkosten.
Die Möglichkeiten der steuerlichen Geltendmachung orientieren sich an den persönlichen Einkommensverhältnissen und am Familienstand. Entscheidend ist auch, ob eine „unzumutbare Belastung“ vorliegt.
Die „Krankheitskosten“ bei Kindern werden ebenfalls anerkannt, wenn Ihre Kinder kein regelmäßiges Einkommen haben und nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen.
Im Einzelfall sollten Sie sich darüber bei einem Steuerberater informieren. |