b)
Diese richten ihre Erstattung nach dem Gesamtrechnungsbetrag für den
Zahnersatz aus. Sie bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen, wie Inlays,
Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie.
2. Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die Kosten für den
gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil (die Erstattung sollte bei mindestens
50% vom Rechnungsbetrag liegen) ab. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung den
vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig erstattet, d.h. auch dann, wenn die
gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt.
3. Vergleichen Sie die Vielfalt der Angebote! Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet
Zahnarzthonorare bis zum 3,5fachen GOZ-Satz. Ferner gibt es keine Begrenzung der
maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten. Implantatleistungen inklusive
Knochenaufbau sind mitversichert und die Anzahl der Implantate pro Kiefer ist nicht
begrenzt. Der Zahnersatz (Suprakonstruktionen) auf Implantaten ist mitversichert.
Empfehlenswert sind weitere Informationen von Verbraucherzentralen und von der
Stiftung Warentest z.B. den Zeitschriften „test“ bzw. „Finanztest“.
4. Zu beachten ist, dass der private Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss der
Police (Sperrfrist) eintritt (Erstattungsbegrenzungen nach Leistungsstaffeln meist über 4
Jahre hinweg).
5. Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für Zusatzversicherungen im
Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten Krankenkassen. Zu empfehlen ist auch
hierbei, zusätzliche Versicherungsangebote anderer privater Krankenversicherungen
zum Vergleich einzuholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Wechsel der
gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt für die Privatversicherung erlischt.
6. Für Zahnersatzversicherungen werden Beiträge ab 10 Euro fällig.
Zahnzusatzversicherungen mit einem höheren Leistungsangebot sind dagegen teurer
und je nach Leistungsangebot ab 20 Euro Beitrag zu erhalten. Natürlich zahlen jüngere
Versicherungsnehmer geringere Beiträge.
7. Achten Sie darauf, dass nur von Ihnen gewünschte Leistungen im Versicherungsvertrag
enthalten sind. Inwieweit zusätzliche Versicherungen für Brille, Heilpraktiker und
Akupunktur notwendig sind, muss jeder für sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei,
dass diese zusätzlichen Leistungen das Versicherungsangebot und deren Vergleiche
unübersichtlicher machen.
8. Der Zahnarzt ist kein Versicherungsmakler, er kann Ihnen somit keine Versicherung
empfehlen. Bevor Sie eine private Zahnversicherung abschließen, sollten Sie Ihren
Zahnarzt konsultieren, um feststellen zu lassen, welche Zahnbehandlungen in Zukunft
bei Ihnen notwendig sein könnten und welches Erkrankungsrisiko bei Ihnen vorliegt. Er
kann Sie also darüber beraten, wie sinnvoll aus medizinischer Sicht eine
Zusatzversicherung für Zahnersatz unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen
Bedürfnisse und Befunde ist. Diese Untersuchungsergebnisse können Grundlage für die
Auswahl der Versicherungsangebote sein.
9. Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist eine optimale häusliche
Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt.