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Reichsstraße 16
66111 Saarbrücken
Telefon 0681 33112

Was Sie über Zusatzversicherungen wissen sollten

Die privaten Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit gesetzlichen

Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnversicherungen an. So eine Absicherung kann eine

nützliche Angelegenheit sein, vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch

hochwertigen Zahnersatz leisten wollen.

Doch man sollte einiges wissen und bedenken:

1. Es gibt zwei Möglichkeiten von Zahnversicherungen:

a)

Diese bieten eine günstigere Prämie. Sie reduzieren allerdings lediglich den

Eigenanteil bei Zahnersatz.

Zahnersatzversicherungen

b)

Diese richten ihre Erstattung nach dem Gesamtrechnungsbetrag für den

Zahnersatz aus. Sie bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen, wie Inlays,

Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie.

2. Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die Kosten für den

gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil (die Erstattung sollte bei mindestens

50% vom Rechnungsbetrag liegen) ab. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung den

vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig erstattet, d.h. auch dann, wenn die

gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt.

3. Vergleichen Sie die Vielfalt der Angebote! Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet

Zahnarzthonorare bis zum 3,5fachen GOZ-Satz. Ferner gibt es keine Begrenzung der

maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten. Implantatleistungen inklusive

Knochenaufbau sind mitversichert und die Anzahl der Implantate pro Kiefer ist nicht

begrenzt. Der Zahnersatz (Suprakonstruktionen) auf Implantaten ist mitversichert.

Empfehlenswert sind weitere Informationen von Verbraucherzentralen und von der

Stiftung Warentest z.B. den Zeitschriften „test“ bzw. „Finanztest“.

4. Zu beachten ist, dass der private Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss der

Police (Sperrfrist) eintritt (Erstattungsbegrenzungen nach Leistungsstaffeln meist über 4

Jahre hinweg).

5. Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für Zusatzversicherungen im

Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten Krankenkassen. Zu empfehlen ist auch

hierbei, zusätzliche Versicherungsangebote anderer privater Krankenversicherungen

zum Vergleich einzuholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Wechsel der

gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt für die Privatversicherung erlischt.

6. Für Zahnersatzversicherungen werden Beiträge ab 10 Euro fällig.

Zahnzusatzversicherungen mit einem höheren Leistungsangebot sind dagegen teurer

und je nach Leistungsangebot ab 20 Euro Beitrag zu erhalten. Natürlich zahlen jüngere

Versicherungsnehmer geringere Beiträge.

7. Achten Sie darauf, dass nur von Ihnen gewünschte Leistungen im Versicherungsvertrag

enthalten sind. Inwieweit zusätzliche Versicherungen für Brille, Heilpraktiker und

Akupunktur notwendig sind, muss jeder für sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei,

dass diese zusätzlichen Leistungen das Versicherungsangebot und deren Vergleiche

unübersichtlicher machen.

8. Der Zahnarzt ist kein Versicherungsmakler, er kann Ihnen somit keine Versicherung

empfehlen. Bevor Sie eine private Zahnversicherung abschließen, sollten Sie Ihren

Zahnarzt konsultieren, um feststellen zu lassen, welche Zahnbehandlungen in Zukunft

bei Ihnen notwendig sein könnten und welches Erkrankungsrisiko bei Ihnen vorliegt. Er

kann Sie also darüber beraten, wie sinnvoll aus medizinischer Sicht eine

Zusatzversicherung für Zahnersatz unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen

Bedürfnisse und Befunde ist. Diese Untersuchungsergebnisse können Grundlage für die

Auswahl der Versicherungsangebote sein.

9. Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist eine optimale häusliche

Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt.

Zahnzusatzversicherungen:

Quelle: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt; 2007

 
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